Ein rumänischer Krankenpfleger, der seit 2009 in der Westschweiz arbeitete, wurde vom Walliser Kantonsgericht wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung und weiterer Sexualdelikte zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Zusätzlich ordneten die Richter eine Verwahrung an, verboten ihm lebenslang den Pflegeberuf und wiesen ihn für 15 Jahre des Landes. Der Mann hatte zwischen 2015 und 2023 mindestens sieben Frauen sexuell genötigt oder vergewaltigt, darunter eine psychisch kranke Patientin, die er als Nachtwächter in einer psychiatrischen Klinik betreute.
Die Opfer hatten der Pfleger gezielt unter vulnerablen Frauen gesucht – etwa solche mit unsicherem Aufenthaltsstatus, frisch Getrennte oder psychisch Erkrankte. Er lernte sie über Dating-Apps kennen oder traf sie am Arbeitsplatz. Psychiatrische Gutachter diagnostizierten bei ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und psychopathischen Zügen. Er sei sich der Unrechtmässigkeit seines Handelns vollständig bewusst gewesen, habe aber das Einverständnis seiner Opfer bewusst ignoriert. Auf seinem Mobiltelefon fanden sich Nachrichten, die mehrere Taten bestätigten – darunter eine Nachricht, in der er einer Frau schrieb, er bereue, am Vortag physisch gewalttätig gewesen zu sein.
Das Bundesgericht wies die Einwände des Verurteilten vollumfänglich ab. Dieser hatte unter anderem argumentiert, die Verwahrung sei unverhältnismässig, weil er an keiner schweren psychischen Störung leide. Die Richter hielten dem entgegen, dass eine Verwahrung auch ohne schwere Geisteskrankheit möglich sei, wenn – wie hier – eine gefährliche Persönlichkeitsstruktur vorliege und das Rückfallrisiko als hoch eingestuft werde. Die Gutachter hatten das Risiko für erneute Sexualstraftaten als hoch bewertet und festgehalten, dass weder eine Therapie noch andere Massnahmen das Risiko wirksam senken könnten.
Auch der Antrag des Verurteilten, statt der Verwahrung in seine Heimat Rumänien überstellt zu werden, scheiterte. Das Gericht stellte klar, dass über eine allfällige Überstellung erst nach der Verurteilung entschieden werden könne und dies nicht Sache des Strafgerichts sei. Die Verwahrung bleibt damit bestehen; sie wird periodisch überprüft.