Symbolbild

Russischer Oligarch bleibt auf Schweizer Sanktionsliste

Ein russischer Grossunternehmer wollte sein Vermögen in der Schweiz entsperren lassen. Die Richter bestätigten den Einfrierungsentscheid.

Publikationsdatum: 01. Juli 2026

Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 übernahm die Schweiz die Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland. Dabei wurde auch ein russischer Grossunternehmer auf die Sanktionsliste gesetzt: Seine Vermögenswerte in der Schweiz wurden eingefroren. Der Mann ist Eigentümer und Verwaltungsratspräsident eines der grössten russischen Stahlkonzerne, hält rund 80 Prozent der Aktien und verfügt über ein geschätztes Privatvermögen von mehr als zehn Milliarden US-Dollar. Er gehört damit zu den reichsten Personen Russlands.

Im Sommer 2022 beantragte der Unternehmer beim zuständigen Bundesministerium, seinen Namen von der Sanktionsliste zu streichen. Das Ministerium lehnte ab, das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid im März 2025. Dagegen zog der Betroffene ans höchste Gericht. Er machte unter anderem geltend, die Behörden hätten die Fakten nicht selbständig geprüft, sondern die EU-Angaben blind übernommen. Ausserdem sei die Begründung für seine Listung zu vage, und das Einfrieren seiner Vermögenswerte verletze seine Grundrechte.

Das Bundesgericht wies alle Einwände ab. Es hielt fest, dass sowohl das Ministerium als auch das Bundesverwaltungsgericht die Sachlage eigenständig und sorgfältig geprüft hätten. Die Qualifikation des Unternehmers als einflussreicher Geschäftsmann, der in einem Sektor tätig ist, der dem russischen Staat erhebliche Einnahmen liefert, sei angesichts der vorliegenden Fakten nicht zu beanstanden. Allein schon die Steuerzahlungen aus dem Metallurgiesektor – in dem sein Konzern eine Schlüsselrolle spielt – belaufen sich auf Hunderte von Milliarden Rubel und sind damit für den russischen Staatshaushalt keineswegs vernachlässigbar.

Das Gericht betonte zudem, dass die Vermögenssperre keine strafrechtliche Massnahme sei und dem Betroffenen kein persönliches Fehlverhalten vorgeworfen werde. Ziel der Sanktionen sei es, wirtschaftlichen Druck auf Russland auszuüben und dessen Kriegsführung zu erschweren. Da die russische Intervention in der Ukraine andauert, bleibe die Massnahme verhältnismässig und gerechtfertigt. Der Unternehmer muss zudem die Gerichtskosten von 50'000 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 2C_212/2025

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