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Tochter bekommt Wohnsitz bei der Mutter – Vater scheitert mit Klage

Ein getrenntes Elternpaar stritt um den Wohnsitz ihrer gemeinsamen Tochter. Die Richter bestätigten: Das Kind bleibt bei der Mutter gemeldet.

Publikationsdatum: 01. Juli 2026

Ein Vater aus dem Kanton Thurgau und eine Mutter aus dem Kanton Schaffhausen sind nicht verheiratet und haben sich im Frühjahr 2024 getrennt. Sie teilen sich die Betreuung ihrer 2021 geborenen Tochter zu gleichen Teilen. Einig wurden sie sich in fast allen Punkten – ausser einem: Wo soll die Tochter offiziell gemeldet sein? Der Vater wollte, dass das Kind bei ihm eingeschult wird und seinen Wohnsitz hat. Das Bezirksgericht Weinfelden gab ihm zunächst recht.

Die Mutter zog den Entscheid weiter ans Obergericht des Kantons Thurgau. Dieses kippte den erstinstanzlichen Entscheid und legte den Wohnsitz der Tochter bei der Mutter fest. Ausschlaggebend war vor allem die Frage der Schulwege: Da die Tochter an drei von fünf Morgen bei der Mutter übernachtet, müsste sie bei einem Wohnsitz beim Vater dreimal pro Woche eine Fahrt von über einer halben Stunde zum Kindergarten auf sich nehmen. Bei einem Wohnsitz bei der Mutter wären es nur zwei solche Fahrten. Das Obergericht wertete dies als klaren Vorteil für das Wohlbefinden des Kindes.

Der Vater gelangte daraufhin ans Bundesgericht. Er argumentierte unter anderem, die Fahrtdauer sei weniger belastend als dargestellt, der Schulweg an seinem Wohnort sei kürzer, und die Tochter habe dort engere soziale Bindungen. Zudem kritisierte er, dass die Vorinstanz seine eigene berufliche Flexibilität nicht berücksichtigt habe. Das Bundesgericht liess diese Argumente nicht gelten: Die Einschätzung des Obergerichts sei sachlich nachvollziehbar, die Abwägung der verschiedenen Kriterien korrekt vorgenommen worden. Auch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Vaters verneinte das Gericht.

Das Bundesgericht wies die Klage des Vaters ab und auferlegte ihm die Verfahrenskosten von 3000 Franken sowie eine Entschädigung von 500 Franken an die Gegenseite. Der Wohnsitz der Tochter bleibt damit bei der Mutter – und dort wird sie auch eingeschult.

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Urteilsnummer: 5A_1105/2025

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