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Ehepaar scheitert mit Steuerstreit wegen falsch geschriebenem Namen

Ein Ehepaar wollte seine Steuerveranlagung anfechten, weil Behörden ihren Namen falsch schrieben. Die Richter traten auf die Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 01. Juli 2026

Das Zürcher Steueramt veranlagte ein Ehepaar für die Steuerperiode 2023 nach eigenem Ermessen, weil die nötigen Unterlagen fehlten. Eine Einsprache des Ehepaars wurde nicht behandelt, da sie zu wenig begründet war. Auch das Steuerrekursgericht und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich traten auf die weiteren Eingaben des Paares nicht ein.

Der Kern des Streits war ungewöhnlich: Das Ehepaar störte sich daran, dass Behörden ihren Namen nicht exakt so schrieben, wie er in ihren Heimatscheinen steht. Sie sahen darin einen Verstoss gegen registerrechtliche Vorschriften und sogar gegen das Briefgeheimnis – weil sie angeblich Briefe öffneten, die nicht korrekt an sie adressiert seien. Das Verwaltungsgericht hielt dagegen, dass die abweichende Schreibweise zu keinerlei Verwechslungen führe und keine rechtlichen Nachteile entstünden.

Vor Bundesgericht wiederholte das Ehepaar seine Argumente und berief sich auf Verletzungen von Grundrechten wie dem Anspruch auf rechtliches Gehör und dem Willkürverbot. Die zuständige Bundesrichterin liess die Eingabe jedoch nicht zu: Das Ehepaar habe sich nicht ausreichend damit auseinandergesetzt, warum die Vorinstanz zu Unrecht auf ihre Klage nicht eingetreten sei. Wer vor Bundesgericht eine solche Entscheidung anfechten will, muss konkret darlegen, weshalb sie rechtswidrig war – das fehlte hier.

Die Bundesrichterin verwies zudem auf ein früheres Urteil, in dem das Gericht bereits ausführlich erklärt hatte: Die übliche Schreibweise «Vorname, Familienname» begründet keinen rechtlichen Nachteil. Das Ehepaar muss nun die Gerichtskosten von 1000 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 9C_333/2026

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