Im Zentrum des Falls steht ein Mann aus Basel, dem das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt den Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder entzogen hatte – wegen nicht bezahlter Motorfahrzeugsteuer und einer versäumten Fahrzeugprüfung. Nachdem er zunächst Einsprachen gegen diese Entscheide eingereicht hatte, zog er diese im August 2025 zurück. Das Departement stellte daraufhin die Verfahren ein.
Gegen diese Einstellung wandte sich der Mann ans Basler Appellationsgericht. Dort wurde er aufgefordert, einen Kostenvorschuss von 500 Franken zu leisten, damit sein Fall weiterbehandelt werden kann. Gleichzeitig stellte er mehrfach Anträge, dass der zuständige Gerichtspräsident wegen Befangenheit in den Ausstand treten solle. Das Gericht wies diese Anträge ab. Den verlangten Kostenvorschuss bezahlte der Mann trotz gesetzter Fristen nicht. Daraufhin galt sein Rechtsmittel als hinfällig, und das Verfahren wurde als erledigt abgeschrieben.
Gegen diese verschiedenen Entscheide gelangte der Mann ans Bundesgericht und reichte gleich drei Beschwerden ein. Eine davon war nicht eigenhändig unterschrieben; trotz Aufforderung reichte er die unterschriebene Version nicht fristgerecht nach. Die anderen Beschwerden genügten den inhaltlichen Anforderungen nicht: Der Mann behauptete zwar verschiedene Rechtsverletzungen, legte aber nicht konkret dar, inwiefern die kantonalen Gerichte tatsächlich gegen geltendes Recht verstossen hätten. Insbesondere zeigte er nicht auf, weshalb es unzulässig gewesen sein soll, das Weiterkommen seines Falls von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig zu machen – was nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich erlaubt ist.
Das Bundesgericht trat auf alle drei Beschwerden nicht ein und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 800 Franken. Zudem behielt es sich vor, künftige ähnliche Eingaben im gleichen Zusammenhang ohne weitere Behandlung abzulegen.