Seit November 2022 steht ein 1980 geborener Mann unter einer Beistandschaft, die ihm einen Beistand zur Seite stellt, der ihn in rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten vertritt. Im April 2026 entschied die zuständige Schutzbehörde in Minusio, den bisherigen Beistand durch eine neue Person zu ersetzen. Dagegen wehrte sich der Mann.
Das Tessiner Appellationsgericht trat auf seine Beschwerde jedoch nicht ein: Der Mann habe keine Gründe genannt, weshalb der Entscheid falsch sein soll, keine Beweise vorgelegt und auch nicht angegeben, welche Teile des Entscheids er konkret beanstande. Seine Eingabe genügte den formalen Mindestanforderungen nicht.
Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. In seiner Eingabe bezeichnete er das kantonale Urteil als «betrügerisch» und listete eine Reihe von angeblichen Straftaten auf – darunter Vergehen gegen Personen, gegen das Vermögen und gegen die Interessen der Eidgenossenschaft sowie Begünstigung einer kriminellen Organisation. Konkrete Anträge stellte er jedoch keine, und er setzte sich auch nicht inhaltlich mit der Begründung des kantonalen Urteils auseinander.
Das Bundesgericht wies die Eingabe ab, ohne sie inhaltlich zu prüfen. Es hielt fest, dass eine Beschwerde ans Bundesgericht klare Anträge und eine nachvollziehbare Begründung enthalten muss, die sich mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzt. Beides fehlte hier. Da der Mann offensichtlich keine ausreichende Begründung geliefert hatte, konnte das Gericht den Fall im vereinfachten Verfahren erledigen. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde angesichts der besonderen Umstände verzichtet.