Ein 1980 geborener Mann und seine Ex-Frau hatten 2018 in Genf geheiratet und im selben Jahr einen Sohn bekommen. Nach der Scheidung sprach das Genfer Erstgericht der Mutter das Sorgerecht zu und verpflichtete den Vater, monatlich 950 Franken Kindesunterhalt zu zahlen. Der Vater wehrte sich dagegen und zog den Fall bis vor das höchste Gericht – ohne Erfolg.
Der Vater arbeitet als Freizeitanimator, verdiente 2023 lediglich rund 1'600 Franken pro Monat und bezieht Sozialhilfe. Er argumentierte, er sei finanziell nicht in der Lage, Unterhalt zu leisten. Die Gerichte sahen das jedoch anders: Der Vater habe bewusst eine gut bezahlte Stelle aufgegeben, weil ihm die Arbeit nicht gefallen habe, und arbeite nun nur wenige Stunden täglich an vier Tagen pro Woche als Animator – eine Tätigkeit, die er als erfüllender empfinde. Damit schöpfe er seine Erwerbsmöglichkeiten bei weitem nicht aus.
Da der Vater über eine kaufmännische Ausbildung und Erfahrung im Verkauf sowie in der Verwaltung verfügt und keine gesundheitlichen Einschränkungen geltend machen konnte, rechneten ihm die Gerichte ein sogenanntes hypothetisches Einkommen an – also jenen Lohn, den er bei zumutbarer Anstrengung erzielen könnte. Konkret wurde ihm ein monatliches Nettoeinkommen von rund 3'560 Franken zugerechnet, basierend auf einem 90-Prozent-Pensum gemäss einem einschlägigen Gesamtarbeitsvertrag. Der Vater brachte zwar vor, er habe eine schwierige Vergangenheit mit Suchtproblemen und langen Phasen der Erwerbslosigkeit hinter sich. Doch diese Argumente stützte er auf Unterlagen, die das Bundesgericht nicht berücksichtigen durfte, weil sie nicht rechtzeitig in das Verfahren eingebracht worden waren.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Vaters ab und auferlegte ihm die Verfahrenskosten von 2'000 Franken. Sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also darum, von den Gerichtskosten befreit zu werden – lehnte das Gericht ebenfalls ab, da die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe.