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Firma in Liquidation bleibt insolvent – Konkurs wird vollzogen

Eine Zuger Firma in Liquidation konnte ihre Zahlungsfähigkeit nicht belegen. Der Konkurs über das Unternehmen bleibt damit bestehen.

Publikationsdatum: 01. Juli 2026

Das Kantonsgericht Zug eröffnete im März 2026 den Konkurs über eine Aktiengesellschaft, die sich bereits in Liquidation befand. Das Unternehmen wehrte sich dagegen und reichte beim Zuger Obergericht Beschwerde ein. Dieses trat auf die Eingabe jedoch nicht ein, weil die Firma die verlangten Unterlagen zum Nachweis ihrer Zahlungsfähigkeit zu spät eingereicht hatte.

Das Obergericht hielt zudem fest, dass die Dokumente selbst bei rechtzeitiger Einreichung nicht ausgereicht hätten. Es blieb nämlich unklar, wie das Unternehmen die offenen Schulden von rund 20'000 Franken begleichen wollte. Gegen diesen Entscheid gelangte die Firma ans Bundesgericht.

Dort scheiterte sie ebenfalls. Das Bundesgericht bemängelte, dass die Firma sich in ihrer Eingabe nicht mit dem entscheidenden Punkt auseinandergesetzt hatte: dem Befund des Obergerichts, wonach die eingereichten Unterlagen ohnehin ungenügend gewesen wären. Die blosse Behauptung, die Zahlungsfähigkeit sei bereits belegt worden, sowie die Schilderung der eigenen finanziellen Lage genügten den Anforderungen an eine rechtsgültige Begründung nicht. Argumente, die bereits vor dem Obergericht hätten vorgebracht werden können, durfte die Firma vor Bundesgericht nicht nachreichen.

Da die Eingabe offensichtlich keine hinreichende Begründung enthielt, trat der zuständige Abteilungspräsident im vereinfachten Verfahren nicht darauf ein. Die Firma muss zudem die Gerichtskosten von 2'000 Franken tragen. Der Konkurs über das Unternehmen bleibt damit rechtskräftig.

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Urteilsnummer: 5A_525/2026

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