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Mieterin zieht Klage gegen Rauswurf aus Wohnung zurück

Eine Mieterin wollte einen Entscheid zu ihrer Ausweisung anfechten. Sie verzichtete dann aber darauf – das Verfahren wurde abgeschrieben.

Publikationsdatum: 07. Juli 2026

Das Obergericht des Kantons Bern hatte am 21. April 2026 einen Entscheid in einem Mietstreit gefällt, der die Ausweisung einer Mieterin aus ihrer Wohnung betraf. Die Mieterin reichte daraufhin wenige Tage später, am 26. April 2026, eine Eingabe beim Obergericht ein. Da das Obergericht für die weitere Behandlung nicht zuständig war, leitete es die Eingabe an das Bundesgericht weiter, das ein Verfahren eröffnete.

Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass aus der Eingabe der Mieterin nicht klar hervorging, ob sie tatsächlich eine förmliche Beschwerde gegen den Entscheid einreichen wollte. Mit Schreiben vom 5. Mai 2026 forderte das Gericht sie auf, bis zum 22. Mai 2026 klarzustellen, ob sie ein vollständiges Beschwerdeverfahren anstrebe.

Die Mieterin antwortete rechtzeitig und teilte am 21. Mai 2026 mit, dass sie auf eine Beschwerde verzichte. Sie nutzte ihr Schreiben lediglich, um verschiedene Bemerkungen «zuhanden der Akten und der Gegenpartei» festzuhalten – ohne jedoch eine eigentliche Anfechtung des Urteils zu verlangen.

Das Bundesgericht schrieb das Verfahren daraufhin als erledigt ab. Es wurden weder Gerichtskosten erhoben noch Entschädigungen an eine der Parteien gesprochen. Damit bleibt der Entscheid des Obergerichts Bern zur Ausweisung der Mieterin rechtskräftig.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4D_74/2026

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