Die Staatsanwaltschaft Luzern hatte im Oktober 2025 entschieden, eine Strafuntersuchung gar nicht erst zu eröffnen. Der Betroffene wehrte sich dagegen beim Kantonsgericht Luzern – doch auch dieses wies sein Anliegen ab und trat auf seine Eingabe nicht ein. Daraufhin wollte der Mann den Fall vor das Bundesgericht bringen.
Das Problem: Die Verfügung des Kantonsgerichts wurde ihm am 10. November 2025 persönlich am Postschalter in Buchrain übergeben. Ab diesem Zeitpunkt lief eine Frist von 30 Tagen, innerhalb derer er seine Klage beim Bundesgericht hätte einreichen müssen – spätestens also bis zum 10. Dezember 2025. Stattdessen gab er seine Eingabe erst am 19. Februar 2026 bei der Post auf – rund zehn Wochen zu spät.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Frist klar verpasst worden war, und trat auf die Beschwerde nicht ein. Eine Ausnahme oder Verlängerung ist in solchen Fällen nicht vorgesehen. Der Mann hatte zudem beantragt, die Gerichtskosten nicht bezahlen zu müssen, weil er finanziell nicht gut gestellt sei. Dieses Gesuch wurde ebenfalls abgelehnt, da seine Klage von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte.
Die Gerichtskosten wurden auf 300 Franken festgesetzt. Bei der Festlegung dieser Summe berücksichtigte das Gericht immerhin die finanzielle Lage des Betroffenen – weshalb der Betrag vergleichsweise tief ausfiel.