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Frau scheitert mit Klage gegen Friedensrichterin im Kanton Freiburg

Eine Frau wollte eine Friedensrichterin im Kanton Freiburg ablehnen lassen. Das Bundesgericht trat auf ihre Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 08. Juli 2026

Eine Frau aus dem Kanton Freiburg versuchte, eine Friedensrichterin des Bezirks Saane wegen mangelnder Unparteilichkeit aus dem Verfahren ausschliessen zu lassen. Einen ersten entsprechenden Antrag hatte sie bereits im November 2025 gestellt, den die zuständige Behörde abgelehnt hatte. Im Dezember 2025 reichte sie erneut einen ähnlichen Antrag ein – diesmal beim kantonalen Gericht für Kindes- und Erwachsenenschutz.

Dieses kantonale Gericht erklärte sich für unzuständig: Es sei nicht seine Aufgabe, über solche Ablehnungsgesuche direkt zu entscheiden. Es könnte allenfalls über einen Weiterzug gegen einen bereits gefällten Entscheid urteilen. Da die Friedensrichterbehörde den ersten Antrag der Frau bereits im November 2025 behandelt und abgewiesen hatte, sah das kantonale Gericht auch keinen Grund, die Sache weiterzuleiten.

Gegen diesen Entscheid gelangte die Frau ans Bundesgericht. Dort machte sie geltend, ihr Schreiben vom Dezember 2025 sei falsch verstanden worden: Es habe sich nicht um ein neues Gesuch gehandelt, sondern um einen Weiterzug gegen den Entscheid vom November 2025. Das Bundesgericht liess dieses Argument jedoch nicht gelten. Es hielt fest, dass der angefochtene kantonale Entscheid keinerlei Hinweise enthielt, die diese Auslegung stützen würden – und die Frau selbst habe dies auch nicht ausreichend belegt.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Zudem wurde der Antrag der Frau auf unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen, da ihre Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Die Verfahrenskosten von 500 Franken gehen zu ihren Lasten.

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Urteilsnummer: 5A_121/2026

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