Symbolbild

Frau bleibt wegen gefälschter Kontrollschilder verurteilt

Eine Frau hatte Fotokopien von Autonummern laminiert und am Fahrzeug angebracht. Die Richter bestätigen ihre Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe.

Publikationsdatum: 09. Juli 2026

Eine Frau hatte die vorderen und hinteren Kontrollschilder ihres Fahrzeugs fotokopiert, laminiert und auf die richtige Grösse zugeschnitten. Diese Nachbildungen brachte sie in den Schilderrahmen eines Autos an, das sie in einer öffentlichen Einstellhalle in einem kantonalen Verwaltungszentrum parkiert hatte. Das Fahrzeug war zum Tatzeitpunkt nicht mit echten Kontrollschildern ausgestattet.

Das Regionalgericht und später das Berner Obergericht verurteilten die Frau wegen Herstellens falscher Kontrollschilder zur Verwendung. Das Obergericht sprach eine bedingte Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu je 120 Franken aus. Die Frau bestritt, wissentlich etwas Unrechtes getan zu haben. Sie behauptete, sie habe geglaubt, die Einstellhalle sei nicht öffentlich zugänglich und der Parkplatz sei ihr persönlich zugewiesen.

Das Bundesgericht folgte dieser Darstellung nicht. Die Vorinstanz hatte anhand mehrerer Indizien überzeugend dargelegt, dass die Frau sehr wohl wusste, dass die Einstellhalle öffentlich war: Ein offizielles «Parkhaus»-Signal, ein Ticketautomat beim Eingang und die allgemeine Zugänglichkeit des Areals sprachen klar dagegen, dass sie die Situation als private Parkzone hätte missverstehen können. Zudem war ihr kein fixer Parkplatz zugewiesen, was ihre Behauptung, es sei «ihr» Platz gewesen, unglaubwürdig machte. Auch ihr Argument, sie habe die Schilder nur angebracht, damit das Personal die Berechtigung prüfen könne, wies das Gericht als unlogisch zurück.

Die Frau berief sich ausserdem darauf, sie habe sich in einem Rechtsirrtum befunden und nicht gewusst, dass ihr Handeln strafbar sei. Auch das liess das Bundesgericht nicht gelten. Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass die Frau durchaus das Bewusstsein hatte, etwas Unrechtes zu tun – was unter anderem daran erkennbar war, dass sie betonte, mit den gefälschten Schildern nie auf öffentlichen Strassen gefahren zu sein. Die Verurteilung wurde damit vollumfänglich bestätigt. Die Gerichtskosten von 3000 Franken gehen zulasten der Frau.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_856/2025

Zurück zur Hauptseite