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Mutter darf Umzug der Kita anfechten – Gericht muss neu entscheiden

Eine Mutter und ein Elternverein wollten den Umzug einer Genfer Kita verhindern. Ihre Klage wird nun neu beurteilt, weil wichtige Unterlagen nicht berücksichtigt wurden.

Publikationsdatum: 09. Juli 2026

Eine Genfer Kita, die von der Stadt Genf subventioniert wird, sollte aus einer Villa in ein rund 700 Meter entferntes Gebäude umziehen. Eine Mutter, deren Kind die Kita besuchte, gründete daraufhin zusammen mit zwei weiteren Personen einen Verein, der den Umzug verhindern oder zumindest verzögern wollte. Der Verein und die Mutter wandten sich gegen den Entscheid des zuständigen Stadtdienstes, der den Umzug im Sommer 2025 schriftlich bestätigte.

Das Genfer Kantonsgericht erklärte die Klage des Vereins und der Mutter für unzulässig. Es befand, weder der Verein noch die Mutter seien direkt genug vom Umzug betroffen, um dagegen vorgehen zu können. Der Verein sei nicht in den Betrieb der Kita eingebunden und profitiere auch nicht von deren Angeboten. Zudem gehe aus der eingereichten Mitgliederliste nicht hervor, dass die Mehrheit der Vereinsmitglieder tatsächlich Eltern von Kita-Kindern seien. Die Mutter selbst sei durch den Umzug sogar begünstigt, da die neuen Räumlichkeiten näher an ihrem Wohnort lägen.

Der Verein und die Mutter zogen den Fall ans Bundesgericht. Dieses stellte fest, dass das Kantonsgericht einen entscheidenden Verfahrensfehler begangen hatte: Eine ergänzende Eingabe der Klägerinnen vom 4. September 2025 war vom Gericht schlicht ignoriert worden. Dieser Schriftsatz enthielt unter anderem eine E-Mail, aus der klar hervorging, dass die Vereinsmitglieder entweder Eltern von Kita-Kindern oder Angestellte der Kita sind – genau jene Information, die das Gericht als fehlend bemängelt hatte. Das Recht, sich zu allen Eingaben der Gegenseite zu äussern, ist in der Schweiz verfassungsmässig garantiert; dieses Recht wurde hier verletzt.

Das Bundesgericht hebt das Urteil des Kantonsgerichts auf und weist den Fall zur Neubeurteilung zurück. Das Kantonsgericht muss nun die nachgereichten Unterlagen berücksichtigen und erneut prüfen, ob der Verein und die Mutter berechtigt sind, den Umzug der Kita anzufechten. Gerichtskosten werden keine erhoben.

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Urteilsnummer: 2C_586/2025

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