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Tessiner Frau bekommt günstigere Krankenkassenprämie

Eine Frau aus dem Tessin hatte Anspruch auf Prämienverbilligung. Das Bundesgericht bestätigt: Bei der Berechnung müssen aktuelle Bedarfswerte verwendet werden.

Publikationsdatum: 09. Juli 2026

Eine Frau aus dem Tessin mit zwei Jobs – eine Teilzeitstelle und eine Stelle auf Stundenbasis – beantragte für das Jahr 2025 eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämie. Die zuständige kantonale Ausgleichskasse lehnte das Gesuch ab, weil ihr verfügbares Einkommen den festgelegten Höchstbetrag leicht überschritt. Die Kasse hatte dabei zwar das aktuelle Einkommen der Frau berücksichtigt, den sogenannten Bedarfswert – also den Betrag, der als Lebensunterhalt gilt – jedoch nach dem Stand des Vorjahres berechnet.

Das Tessiner Versicherungsgericht gab der Frau recht und wies die Kasse an, den Betrag der Prämienverbilligung neu zu berechnen. Es befand, dass beim Bedarfswert ebenfalls die aktuellsten verfügbaren Zahlen aus dem Jahr 2025 verwendet werden müssen – und nicht jene aus dem Jahr 2024. Mit dem aktuelleren Bedarfswert liegt das Einkommen der Frau unterhalb der Schwelle, ab der eine Prämienverbilligung gewährt wird.

Die Ausgleichskasse zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Sie argumentierte, die kantonale Regelung schreibe vor, in allen Fällen den Bedarfswert des Vorjahres zu verwenden – unabhängig davon, ob das Einkommen anhand von Steuerdaten oder aktuellen Angaben berechnet werde. Eine unterschiedliche Behandlung schaffe neue Ungleichheiten.

Das Bundesgericht wies die Kasse ab und bestätigte den Entscheid des Tessiner Gerichts. Es hielt fest, dass das Bundesrecht die Kantone verpflichtet, auf Antrag die aktuellsten wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Wenn das aktuelle Einkommen herangezogen wird, muss auch der aktuelle Bedarfswert gelten – andernfalls würde der Zweck der Prämienverbilligung unterlaufen, nämlich einkommensschwache Personen wirksam zu entlasten. Die Ausgleichskasse muss nun die Kosten des Verfahrens tragen.

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Urteilsnummer: 8C_8/2026

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