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Verurteilter Drohender muss 160 Tage ins Gefängnis

Ein Mann bedrohte eine Frau und ihren Freund und fasste den Freund am Hals an. Die Richter bestätigen die unbedingte Freiheitsstrafe von 160 Tagen.

Publikationsdatum: 10. Juli 2026

An einem Augustabend im Jahr 2021 bedrohte ein Mann eine Frau in einem Bus mit den Worten «ich verwütsch dich schon no» und «ihr scheiss Frauen, ihr habt es verdient, vergewaltigt zu werden». Die Frau erlitt danach eine Panikattacke und musste ins Spital. Als ihr Freund ihr zu Hilfe kam, packte der Beschuldigte ihn am Hals und rief ihm nach: «ich bringe dich um», «ich töte dich». Auch der Frau drohte er: «ich bringe euch um».

Das Bezirksgericht Horgen verurteilte den Mann zunächst zu einer bedingten Geldstrafe. Das Zürcher Obergericht verschärfte die Strafe auf eine unbedingte Freiheitsstrafe von 160 Tagen sowie eine Geldstrafe und eine Busse. Ausschlaggebend waren die zahlreichen Vorstrafen des Mannes – darunter Diebstahl, Verstösse gegen das Ausländerrecht und eine frühere Verurteilung wegen Drohung gegen Beamte – sowie der Umstand, dass er während des laufenden Verfahrens erneut straffällig geworden war. Das Gericht sah keine Möglichkeit, die Strafe auf Bewährung auszusetzen, und stellte dem Verurteilten eine schlechte Prognose aus.

Gegen dieses Urteil wehrte sich der Verurteilte und beantragte einen Freispruch. Er bestritt, die Drohungen ausgesprochen zu haben, und machte geltend, die Zeugenaussagen seien widersprüchlich. Die Richter in Lausanne liessen diese Einwände nicht gelten. Die Aussagen der Betroffenen seien detailliert, glaubhaft und durch weitere Umstände – etwa die Panikattacke der Frau und WhatsApp-Nachrichten – gestützt. Die Darstellung des Verurteilten hingegen überzeuge nicht.

Auch die Strafzumessung hielten die Richter für rechtmässig. Zwar anerkannten sie, dass das Verfahren zu lange gedauert hatte, und bestätigten die bereits gewährte Reduktion von 20 Tagen. Die Wahl einer Freiheitsstrafe statt einer Geldstrafe sei angesichts der Vorstrafen und der fehlenden Reue gerechtfertigt. Der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, weil die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Verurteilte muss zudem die Gerichtskosten von 1200 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 6B_735/2025

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