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Frau scheitert mit Klage – und muss 800 Franken Gerichtskosten zahlen

Eine Frau wollte eine Strafuntersuchung erzwingen, doch ihre Eingabe war ungenügend begründet. Sie muss nun 800 Franken Gerichtskosten tragen.

Publikationsdatum: 10. Juli 2026

Eine Frau aus dem Kanton Uri hatte Anzeige erstattet, doch die Staatsanwaltschaft entschied im Juli 2025, den Fall gar nicht erst zu untersuchen. Die Frau wehrte sich dagegen beim Obergericht des Kantons Uri – ohne Erfolg. Das Obergericht wies ihre Eingabe im März 2026 ab.

Daraufhin gelangte die Frau ans Bundesgericht. Dort scheiterte sie jedoch bereits an einer formalen Hürde: Wer in einem Strafverfahren als Privatperson eine Beschwerde einreicht, muss darlegen, dass eigene zivilrechtliche Ansprüche auf dem Spiel stehen – etwa Schadenersatz oder eine Genugtuung für erlittene seelische Schmerzen. Die Frau machte zwar einen solchen Anspruch geltend, begründete ihn aber nicht ausreichend. Sie erklärte weder, weshalb ihre Persönlichkeit besonders schwer verletzt worden sein soll, noch legte sie dar, welche psychischen Folgen sie erlitten habe.

Auch die Kosten, die ihr im Zusammenhang mit dem Strafverfahren entstanden sind, können vor Bundesgericht nicht als zivilrechtliche Forderung geltend gemacht werden. Solche Aufwendungen werden allenfalls nach den Regeln des Strafprozessrechts entschädigt – sie begründen aber kein Recht, beim Bundesgericht Beschwerde zu führen.

Da die Eingabe die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde offensichtlich nicht erfüllte, trat das Bundesgericht darauf nicht ein. Die Frau muss die Gerichtskosten von 800 Franken selbst tragen.

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Urteilsnummer: 7B_428/2026

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