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Autofahrer bleibt nach Auffahrunfall auf Autobahn verurteilt

Ein Autofahrer fuhr auf der A1 zu dicht auf und verursachte einen Unfall. Er muss eine Busse von 500 Franken bezahlen.

Publikationsdatum: 10. Juli 2026

Am 7. Februar 2022 fuhr ein Autofahrer auf der Autobahn A1 bei rund 110 km/h mit zu geringem Abstand hinter einem anderen Fahrzeug. Als die vorausfahrende Lenkerin eine Vollbremsung einleiten musste, konnte er nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem Heck ihres Wagens. Die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau warf ihm vor, den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten zu haben.

Das Regionalgericht und später das Berner Obergericht verurteilten den Autofahrer wegen einfacher Verkehrsregelverletzung zu einer Busse von 500 Franken. Das Obergericht stellte dabei fest, dass der Fahrer nur rund 36 Meter Abstand gehalten hatte – statt der erforderlichen rund 55 Meter. Für diese Schlussfolgerung stützte es sich auf Zeugenaussagen, den Unfallrapport, Fotos vom Unfallort sowie die Endposition der beteiligten Fahrzeuge.

Der Verurteilte wehrte sich gegen das Urteil und machte unter anderem geltend, der genaue Abstand lasse sich nicht zuverlässig bestimmen, weil Menschen Abstände schlecht schätzen könnten. Zudem berief er sich auf die Assistenzsysteme seines Fahrzeugs, die einen ausreichenden Abstand hätten sicherstellen sollen. Ausserdem rügte er, das Verfahren habe mit dreieinhalb Jahren zu lange gedauert, weshalb er freizusprechen sei.

Die Bundesrichter wiesen all diese Argumente ab. Sie hielten fest, dass Schätzungen von Zeugen zwar mit Unsicherheiten behaftet seien, aber dennoch als Beweis gelten könnten – zumal mehrere Indizien zusammen ein klares Bild ergäben. Bezüglich der Fahrassistenzsysteme betonten die Richter, dass laut Betriebsanleitung stets der Fahrer selbst für rechtzeitiges Bremsen verantwortlich sei, unabhängig davon, ob die Systeme funktionierten oder nicht. Den Einwand zur Verfahrensdauer liessen sie nicht gelten, weil der Autofahrer selbst durch mehrfache Fristverlängerungsgesuche zur Verzögerung beigetragen hatte. Der Verurteilte muss zudem die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 6B_909/2025

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