Im Dezember 2023 wurde ein Mann an der Autobahnausfahrt A2 im Tessin von Grenzwächtern angehalten. Auf die Frage, ob er Bargeld oder Wertgegenstände dabei habe, antwortete er mit Nein. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten jedoch ein verstecktes Fach in der Mittelkonsole des Fahrzeugs – darin lagen Bargeld im Wert von rund 15'300 Franken und knapp 14'000 Euro. Die Banknoten wiesen zudem eine starke Kokain-Kontamination auf, die weit über den üblichen Werten lag. Auch am Mann selbst wurden erhöhte Kokain-Spuren festgestellt.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eröffnet, das nach rund vier Monaten eingestellt wurde. Er hatte 36 Tage in Untersuchungshaft verbracht und verlangte dafür eine Entschädigung von 7'200 Franken – 200 Franken pro Tag. Die Staatsanwaltschaft verweigerte die Zahlung mit der Begründung, der Mann habe das Verfahren selbst verursacht: Er hatte die Grenzbeamten auf direkte Nachfrage bewusst belogen und damit gegen die gesetzliche Pflicht zur Deklaration von Bargeld bei Grenzübertritten verstossen.
Das Tessiner Kantonsgericht bestätigte diese Einschätzung. Der Mann habe gewusst, dass er das Bargeld hätte melden müssen, und habe die Behörden dennoch absichtlich getäuscht. Sein Verhalten stehe in direktem ursächlichem Zusammenhang mit der Eröffnung des Strafverfahrens. Zudem habe er während der Untersuchung kaum mitgewirkt: Er schwieg weitgehend und verweigerte die Entsperrung seiner Mobiltelefone, was die Ermittlungen verlängerte.
Das Bundesgericht bestätigt diesen Entscheid. Eine Entschädigung kann verweigert werden, wenn jemand ein Strafverfahren durch eigenes rechtswidriges Verhalten selbst ausgelöst hat – auch wenn das Verfahren später eingestellt wird. Da der Mann nachweislich gegen die Deklarationspflicht verstiess und die Grenzbeamten aktiv belog, ist der Entschädigungsanspruch verwirkt. Das Gericht gewährt ihm jedoch unentgeltliche Rechtspflege, da er die nötigen finanziellen Mittel nicht hat.