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Verurteilter bleibt nach Schlägerei und Drohungen schuldig

Ein Mann wurde nach einer Auseinandersetzung wegen Tätlichkeiten, Beleidigung und Drohungen verurteilt. Seine Einwände wurden abgewiesen, die Strafe bleibt bestehen.

Publikationsdatum: 13. Juli 2026

Im April 2023 kam es in einem Waadtländer Dorf zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen zwei Männern, die seit Jahren in einem Familienkonflikt verstrickt waren. Hintergrund war eine aussereheliche Beziehung, die der eine Mann mit der Nichte des anderen führte. Als die beiden zufällig aufeinandertrafen – einer wartete mit seinem Auto vor einer Bäckerei, der andere wollte in ein nahegelegenes Geschäft –, eskalierte die Situation rasch. Der spätere Verurteilte stieg aus seinem Wagen, näherte sich dem anderen und richtete auf Albanisch grobe Beleidigungen und Drohungen an ihn, darunter Aussagen wie «Ich reiße dir die Fresse auf» und «Ich werde mich um dich kümmern». Die beiden Männer gerieten in eine körperliche Auseinandersetzung, bei der Faustschläge fielen und alle Beteiligten zu Boden gingen.

Das Waadtländer Bezirksgericht verurteilte den Verurteilten wegen Tätlichkeiten, Beleidigung und Drohungen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Franken sowie einer Busse von 400 Franken. Das Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil auf Berufung hin vollumfänglich. Der Verurteilte zog den Fall ans Bundesgericht weiter und machte unter anderem geltend, er habe in Notwehr gehandelt und sei selbst angegriffen worden.

Die obersten Richter wiesen sämtliche Einwände ab. Sie hielten fest, dass der Verurteilte die Konfrontation aktiv gesucht hatte und keineswegs ein passiver Beobachter des Familienstreits war. Die kantonalen Gerichte hatten sich auf mehrere Zeugenaussagen gestützt und waren zum Schluss gekommen, dass seine Version der Ereignisse – wonach er grundlos angegriffen worden sei – nicht glaubhaft war. Die Notwehr-Argumentation scheiterte, weil sie auf einem Sachverhalt beruhte, den die Vorinstanz ausdrücklich verworfen hatte.

Auch den Antrag auf bedingte Strafe lehnte das Bundesgericht ab. Der Verurteilte hatte bereits 2021 eine bedingte Strafe erhalten und war nun erneut straffällig geworden – noch während der laufenden Bewährungsfrist. Zudem zeigte er nach Einschätzung der Gerichte keine Einsicht in sein Fehlverhalten. Die Gerichtskosten von 3000 Franken gehen zu seinen Lasten.

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Urteilsnummer: 6B_720/2025

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