Nach ihrer Scheidung im Jahr 2016 stritt ein ehemaliges Paar aus dem Kanton Waadt jahrelang um Unterhaltszahlungen. Der Vater war verpflichtet worden, monatlich je 2000 Franken pro Kind sowie eine Rente für seine Ex-Frau zu bezahlen. Weil sie der Ansicht war, er komme seinen Verpflichtungen nicht vollständig nach, liess die Mutter im Dezember 2021 einen ersten Zahlungsbefehl über rund 30'500 Franken ausstellen. Darin enthalten waren unter anderem Schulkosten des älteren Sohnes, Indexierungsbeträge sowie ausstehende Unterhaltsbeiträge.
Im November 2022 folgte ein zweiter Zahlungsbefehl über rund 22'400 Franken mit ähnlichen Forderungsposten. Der Ex-Mann erstattete daraufhin Strafanzeige. Er war überzeugt, die Mutter habe die Zahlungsbefehle nicht in gutem Glauben gestellt, sondern gezielt als Druckmittel eingesetzt, um Geld zu erhalten, das ihr gar nicht zustehe. Das Bezirksgericht gab ihm zunächst recht und verurteilte die Mutter wegen versuchter Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe.
Das Waadtländer Kantonsgericht hob dieses Urteil jedoch auf und sprach die Mutter frei. Es befand, die geltend gemachten Forderungen seien nicht ohne jede Grundlage gewesen. Die Posten seien in beiden Zahlungsbefehlen hinreichend detailliert aufgeführt worden, und der zweite Zahlungsbefehl habe die Angaben sogar präzisiert. Ausserdem habe die Mutter nach dem ersten Zahlungsbefehl umgehend ein Aufhebungsverfahren eingeleitet, was eher für guten Glauben spreche. Wer berechtigte Forderungen auf dem Betreibungsweg geltend mache, handle nicht missbräuchlich – auch wenn einzelne Punkte streitig seien.
Der Ex-Mann zog den Fall ans Bundesgericht, das den Freispruch nun bestätigt. Die Richter in Lausanne hielten fest, dass die kantonale Instanz die Beweise korrekt gewürdigt habe. Zahlungsbefehle für Forderungen einzusetzen, die nicht von vornherein haltlos sind, sei ein rechtlich zulässiges Mittel. Von einer strafbaren Nötigung könne keine Rede sein. Die Verfahrenskosten von 3000 Franken trägt der unterlegene Ex-Mann.