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Baustreit in Genf endet mit Rückzug – Parteien schließen Vergleich
Publiziert am 2025-04-08
Ein langwieriger Rechtsstreit um Baugenehmigungen in Genf hat durch eine außergerichtliche Einigung sein Ende gefunden. Der Beschwerdeführer zog seine Beschwerde vor dem Bundesgericht zurück, nachdem die Parteien einen Vergleich erzielt hatten.

Der Fall begann, als das Genfer Departement für Raumplanung sich weigerte, auf ein Gesuch einer Immobiliengesellschaft einzutreten, die eine Überprüfung von bereits 2018 und 2019 erteilten Baugenehmigungen verlangte. Diese Baugenehmigungen waren einem Grundstückseigentümer erteilt worden. Die Immobiliengesellschaft focht diesen Entscheid an und erhielt in erster Instanz vom Genfer Verwaltungsgericht Recht, das die Behörde anwies, das Überprüfungsgesuch inhaltlich zu behandeln.

Nachdem auch die Berufungsinstanz, die Verwaltungskammer des Genfer Gerichtshofs, am 5. März 2024 dieses Urteil bestätigte, wandte sich der Grundstückseigentümer mit einer Beschwerde an das Bundesgericht. Das höchste Schweizer Gericht setzte das Verfahren zunächst am 19. September 2024 aus, da zwischen den Parteien Vergleichsverhandlungen liefen. Diese Aussetzung wurde am 16. Januar 2025 verlängert.

Am 26. Februar 2025 teilte der Anwalt des Beschwerdeführers dem Bundesgericht mit, dass zwischen allen Beteiligten eine Einigung erzielt worden sei. Der Beschwerdeführer zog daraufhin seine Beschwerde zurück. Das Bundesgericht strich die Angelegenheit aus dem Register und auferlegte dem Beschwerdeführer die Verfahrenskosten von 500 Franken. Auf die Zusprechung einer Parteientschädigung wurde verzichtet, da die Gegenparteien ausdrücklich darauf verzichtet hatten.

Mit diesem Vergleich endet ein Rechtsstreit, der sich über mehrere Jahre hingezogen hatte und verschiedene Instanzen beschäftigte. Die genauen Inhalte der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung wurden nicht öffentlich gemacht. Der Fall zeigt, wie auch in komplexen baurechtlichen Auseinandersetzungen außergerichtliche Lösungen gefunden werden können, die allen Beteiligten einen langwierigen und kostspieligen Rechtsweg ersparen.

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