Ein Anwohner klagte gegen den Lärm einer erweiterten Schulanlage in Zug. Der Sportplatz darf abends nun nur noch bis 21 Uhr genutzt werden.
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Ein Mann wurde wegen Vergewaltigung und Drohungen zu 24 Monaten Strafe auf Bewährung verurteilt. Die Richter bestätigten das Strafmass trotz Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer härteren Strafe.
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Ein Genfer Gericht kürzte den nachehelichen Unterhalt einer Frau von 2500 auf 1000 Franken. Die Bundesrichter bestätigen diese Reduktion.
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Eine Verwaltungsrätin erhielt vom Betreibungsamt irrtümlich Geld ausbezahlt. Die Richter entschieden: Sie muss es zurückgeben.
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Ein Mann wurde wegen mehrfacher übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Seine Einwände gegen das Urteil waren zu wenig begründet – er scheitert in Lausanne.
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Ein Mann wurde wegen sexueller Handlungen an einer wehrlosen Frau zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die obersten Richter bestätigen das Urteil vollumfänglich.
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Ein Biobauer wehrte sich gegen ein Bewässerungsverbot in einer Grundwasserschutzzone. Er scheitert damit weitgehend – nur bei den Anwaltskosten gibt es eine Korrektur.
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Eine Frau hatte eine Zollbusse von 20'000 Franken nicht bezahlt. Nun wird die Busse in 90 Tage Haft umgewandelt.
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Ein Paar bezeichnete seinen Nachbarn in einem Behördenschreiben als «Provokateur und Flunkerer». Die Verurteilung wegen übler Nachrede bleibt bestehen.
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