Ein Hauseigentümer aus Lauerz SZ weigerte sich, eine illegal gebaute Grenzmauer teilweise abzureissen. Die Richter bestätigten die Busse.
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Ein 16-Jähriger stach im Streit zweimal mit einem Messer auf einen Nachbarn ein und verletzte ihn schwer. Die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung bleibt bestätigt.
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Eine Genfer Gesellschaft wurde wegen fehlender Schweizer Adresse und fehlendem Unterzeichner aufgelöst. Die Richter bestätigen die Auflösung.
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Eine GmbH wehrte sich zu spät gegen eine Verkehrsbusse. Weil die Einsprache die Frist um Wochen überschritt, trat das Bundesgericht nicht darauf ein.
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Ein Mann zahlte trotz gerichtlicher Verpflichtung keinen Unterhalt und beleidigte seine Frau per E-Mail. Das Bundesgericht bestätigt seine Verurteilung.
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Ein Arbeiter erhielt nach einem Unfall sowohl Taggelder der Unfallversicherung als auch eine IV-Rente. Die Richter bestätigen, dass er zu viel Geld bezogen hat.
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Ein junger Mann vergewaltigte ein 15-jähriges Mädchen mehrfach. Die Richter bestätigen die Freiheitsstrafe von fast vier Jahren und das lebenslange Berufsverbot.
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Ein Bürger wollte die Kommunikation von Bundesrat Beat Jans zur Nachhaltigkeitsinitiative gerichtlich beanstanden. Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein, weil es dafür nicht zuständig ist.
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Die Suva forderte über 14'000 Franken zurück, die sie zu viel ausbezahlt hatte. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen – eine vorzeitige Anrufung des Bundesgerichts war nicht möglich.
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Bei einer Hausdurchsuchung wurden Dokumente eines Drogenverdächtigen sichergestellt. Er wollte deren Auswertung stoppen – ohne Erfolg.
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