Ein Schuldner wollte sich gegen eine Zwangsvollstreckung von über 100'000 Franken wehren. Seine Eingabe war jedoch ungenügend begründet und wurde nicht behandelt.
Ein Schuldner wollte einen Zahlungsbefehl anfechten, der ihm auf dem Betreibungsamt übergeben wurde. Die Richter bestätigten, dass diese Zustellung rechtmässig war.
Ein Ehemann liess sich 2021 scheiden, ohne dass seine Frau davon wusste. Die Richter bestätigen: Die Zustellung per Amtsblatt war rechtmässig.
Ein Gymnasiast teilte auf WhatsApp ein Hakenkreuz und Bilder, die den Holocaust leugneten. Schweizer Richter erklären ihn nun für schuldig der Rassendiskriminierung.
Fünf Pferde einer Schuldnerin wurden gepfändet und rasch verkauft. Da die Tiere bereits veräussert sind, haben die Richter ihre Klage nicht behandelt.