Eine Firma legte ihren Einspruch gegen den Konkurs zu spät ein. Ein Foto als Beweis für die rechtzeitige Einreichung genügte den Richtern nicht.
Im Nachbarschaftsstreit um einen Baum zu nahe an der Grenze unterliegt eine Hauseigentümerin. Sie konnte nicht beweisen, dass die Buche schon vor 1912 gepflanzt wurde.
Eine Amerikanerin steht in Bern unter Verdacht der Veruntreuung. Die Reisesperre und Sicherheitsleistung bleiben aufrechterhalten.
Ein Schuldner wehrte sich gegen eine Pfändung, reichte seinen Weiterzug aber zu spät ein. Das Gericht trat auf die Eingabe nicht ein.
Ein Algerier ohne gültige Aufenthaltsbewilligung scheiterte mit seinem Versuch, in der Schweiz bleiben zu dürfen. Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe nicht ein.
Die Ukraine ersuchte die Schweiz um Rechtshilfe in einem Strafverfahren. Der Beschuldigte wollte dies verhindern – ohne Erfolg.
Ein Paar wollte drei Waadtländer Richter ablehnen lassen – ohne Erfolg. Die Richter warnen nun vor weiteren nutzlosen Eingaben.
Ein Genfer stand unter Beistandschaft und wollte diese gerichtlich anfechten – doch seine Eingabe kam zu spät. Das Bundesgericht bestätigte, dass die Frist abgelaufen war.
Ein Genfer stand unter gesetzlicher Betreuung und wollte diese anfechten. Die Richter traten auf seine Eingabe nicht ein, weil der Fall inzwischen überholt war.
Ein Hotel neben dem SummerDays Festival in Arbon durfte bisher nicht gegen die Festivalbewilligung vorgehen. Die Bundesrichter geben der Hotelbetreiberin nun Recht und schicken den Fall zurück.
Eine Hebamme wehrte sich gegen die Kürzung ihrer Invalidenrente. Die Richter gaben ihr recht: Sie darf den Fall neu vor Gericht bringen.
Ein Mann wurde wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt. Weil das Gericht die schriftliche Urteilsbegründung erst 15 Monate nach dem Entscheid zustellte, muss die Strafe neu festgesetzt werden.
Ein Genfer Gynäkologe wollte einen kritischen RTS-Beitrag über seine Praxis aus dem Netz entfernen lassen. Die Richter stützten den Entscheid der Aufsichtsbehörde: Der Beitrag war sachgerecht.