Ein Ehemann wollte nach der Scheidung keine Unterhaltszahlungen mehr leisten. Die Richter bestätigten jedoch die monatlichen Zahlungen von bis zu 2'350 Franken.
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Ein Beschuldigter wollte verhindern, dass sein iPhone durchsucht wird. Die Richter liessen seine Einwände nicht gelten.
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Ein Mann wehrte sich gegen eine Betreibung des Neuenburger Migrationsamts über 400 Franken. Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe nicht ein.
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Ein Genfer Gericht ordnete eine psychiatrische Begutachtung eines Mannes an. Die Richter heben den Entscheid auf, weil die Grundlage dafür fehlte.
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Ein Pakistaner lebt seit 2011 illegal in der Schweiz, nachdem sein Asylgesuch abgelehnt wurde. Sein Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung wird auch vom höchsten Gericht abgewiesen.
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